Muss man in Deutschland Krypto-Steuer bezahlen?
Ja, Krypto-Steuer in Deutschland ist zu zahlen, wenn die Gewinne über 600 € liegen oder die Haltedauer weniger als 1 Jahr beträgt.
Liegen die Krypto-Gewinne unter 600 € oder wurden die Kryptos länger als 1 Jahr gehalten, ist keine Krypto-Steuer zu zahlen.
Wie muss man Krypto-Gewinne in Deutschland versteuern?
Krypto-Gewinne sind in Deutschland zum persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, wenn diese über 600 € betragen oder die Kryptos weniger als 1 Jahr gehalten wurden. Der Einkommensteuersatz ist vom Jahreseinkommen abhängig und liegt aktuell zwischen 14 % und 45 %.
Kann man Krypto-Verluste von der Steuer absetzen?
Ja, Krypto-Verluste können in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden. Die Verluste können mit den Gewinnen innerhalb eines Jahres verrechnet werden.
Wie das geht, zeigen wir dir in unserem Online-Kurs zur Krypto-Steuer in Deutschland.
Wie gebe ich Krypto-Gewinne bei der Steuer an?
In der Steuererklärung sind Gewinne und Verluste aus Verkäufen von Krypto-Währungen sowie Einkünfte aus Lending oder Staking in der Anlage SO einzutragen.
Was genau du in der Steuererklärung angeben musst, zeigen wir dir in unserem Online-Kurs. Hier gehen wir die Steuererklärung anhand eines Beispiels genau durch.
Was passiert, wenn man keine Steuererklärung bei Krypto-Gewinnen macht?
Geben Sie Gewinne und Verluste oder Einkünfte aus Lending oder Staking nicht in der Steuererklärung an, begeht Steuerhinterziehung. Diese Straftat wird laut § 370 AO Geldstrafen von bis zu 50.000 € oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren bestraft.
Wann muss man in Österreich Krypto-Steuer zahlen?
Für fast alle Krypto-Transaktionen gilt in Österreich ein einheitlicher Steuersatz von 27,5%. Die Krypto-Steuer wird fällig, wenn die Krypto- in Fiat-Währungen getauscht werden. Wer Krypto-Währungen in andere tauscht, ist von der Krypto-Steuer in Österreich befreit.
Was bedeutet der automatische Abzug der Kapitalertragsteuer (KESt)?
Seit der Einführung des automatischen Abzugs der Kapitalertragsteuer (KESt) wird die Krypto-Steuer in Österreich automatisch bei Transaktionen über inländische Broker oder Exchanges abgezogen. Sie brauchen die Krypto-Steuer also nicht selbst berechnen und melden.
Anders sieht es aus bei Krypto-Transaktionen über ausländische Broker oder Exchanges: Hier sind Sie verantwortlich für die Abführung der Krypto-Steuer.
Wie umgehe ich die Krypto-Steuer in Österreich?
Am besten gar nicht. Denn: Krypto-Steuer in Österreich nicht zu bezahlen, ist illegal. Es gibt aber Optionen, um die Krypto-Steuer zu minimieren:
Kann man Krypto-Verluste von der Steuer absetzen?
Ja, Sie können Kypto-Verluste in Österreich von der Steuer absetzen – das allerdings nur, wenn Sie Ihre Krypto-Gewinne aus demselben Kalenderjahr gegenrechnen. Überschüssige Verluste können Sie in die kommenden Jahre vortragen.
Wie erfährt ein Finanzamt in Österreich von Krypto-Gewinnen?
Finanzämter in Österreich erfahren von Krypto-Gewinnen über die entsprechenden Transaktionen auf einem Bankkonto. Vor allem durch die Meldepflicht von Banken beim Umtausch von Krypto- in Fiat-Währungen fallen Finanzämter solche Gewinne auf. Wer also seine Krypto-Gewinne nicht in seiner Steuererklärung angibt, dem drohen weitere Untersuchungen durch Finanzämter in Österreich.
Wie wird Krypto in der Schweiz versteuert?
Sämtliche Krypto-Währungen werden in der Schweiz wie Vermögenswerte behandelt. Daher gilt Folgendes:
Was muss ich bei der Steuererklärung beachten?
In der Schweiz ist in der Steuererklärung der Wert des Bestandes an Krypto-Währungen zum Jahresende anzugeben. Während dieser der Vermögenssteuer unterliegt, werden Veräußerungsgewinne aus Krypto-Währungen nicht versteuert – Sie können Ihre Gewinne also behalten, ohne zusätzliche Einkommenssteuer zahlen zu müssen.
Können Krypto-Verluste von der Steuer abgesetzt werden?
Nein, Verluste aus dem privaten Handel mit Krypto-Währungen können in der Schweiz nicht steuerlich abgesetzt werden – dafür sind Krypto-Gewinne aber steuerfrei.
Anders sieht es bei beruflichen Händlern aus: Gewinne und Verluste unterliegen der Einkommenssteuer. Deswegen können berufliche Händler Krypto-Verluste für eine Reduzierung der Steuerlast geltend machen – dafür werden Krypto-Gewinne zu versteuert.
Wie gebe ich den Wert meiner Krypto-Währungen in der Steuererklärung an?
In der Steuererklärung ist in der Schweiz der Wert der Krypto-Währungen anhand des Marktwerts am 31.12. des Steuerjahres anzugeben. Dies ist in der Regel der Jahresschlusskurs, der von Steuerbehörden für verschiedene Kryptowährungen bereitgestellt wird.
Existiert keine solche offizielle Kursliste, lassen sich Werte von bekannten Krypto-Börsen heranziehen. Wichtig ist dann aber, diese Berechnungen zu dokumentieren und Nachweis z. B. durch Screenshots einzureichen.
Kann ich die Krypto-Steuer in der Schweiz reduzieren?
Ja, Sie können die Krypto-Steuer in der Schweiz reduzieren. Das sind Ihre Optionen:
Was ist CoinTracking?
CoinTracking ist ein Tool zur Verwaltung und Analyse von Krypto-Währungen. Es hilft bei:
Wie teuer ist CoinTracking?
Die Kosten von CoinTracking sind abhängig von der Anzahl der Transaktionen und den gewünschten Funktionen. Folgende Preis-Modelle gibt es:
Ist CoinTracking sicher?
Ja, CoinTracking ist sicher, da Nutzer-Daten mit verschiedenen Sicherheitsmaßnahmen geschützt sind. Das sind u. a.:
Allerdings speichert CoinTracking keine privaten Schlüssel oder Zugangsdaten zu Krypto-Wallets – deswegen sind die Verwendung starker Passwörter, der Einsatz einer Anti-Viren-Software und regelmäßige Software- oder App-Aktualisierungen zu empfehlen.
Wie importiere ich Transaktionen in CoinTracking?
Um Transaktionen in CoinTracking zu importieren, haben Sie folgende Optionen:
Gibt es eine CoinTracking App?
Nein, es gibt keine CoinTracking App. Allerdings ist die Plattform für mobile Browser optimiert, sodass Sie über Browser jederzeit auf Ihr Konto und Portfolio zugreifen können.
Wie kann mir ein Kurs zur Krypto-Besteuerung helfen?
Kryptos müssen in Deutschland, Österreich und der Schweiz versteuert werden – aber wie genau? Das ist leider nicht so klar geregelt. Es gibt viele Sonderfälle und die Bestimmungen können sich schnell ändern, weil Krypto-Währungen rechtlich nach wie vor ein neues Thema sind.
Fehler können aber schnell teuer werden. Deshalb ist aktuelles Wissen zur Krypto-Steuer so wichtig für alle, die in Kryptos investieren. Man muss die Krypto-Gewinne selbstständig korrekt bei der Steuer angeben. Dabei hilft Grundlagenwissen im Steuerrecht.
Brauche ich Vorkenntnisse für die Krypto-Kurse?
Nein, unsere Online-Kurse sind auch und gerade für Einsteiger ohne Vorwissen rund um Krypto-Steuer geeignet. Jeder Online-Kurs besteht aus verschiedenen Modulen und beginnt mit den Basics aus dem Steuerrecht – mit praktischen Bezügen zu Kryptos.
Was unterscheidet unsere Online-Kurse zur Krypto-Steuer von anderen?
Unsere Online-Kurse zur Krypto-Steuer sind für jedermann gemacht – keine Vorkenntnisse notwendig. Alle Inhalte sind so aufgebaut, dass auch Menschen, die mit dem Thema Steuern gar nicht vertraut sind, direkt verstehen, was sie bei der Krypto-Besteuerung beachten müssen.
Wir haben diese Kurse zusammen mit verschiedenen Krypto- und Steuer-Fachleuten konzipiert – und dabei Wert auf einfache Begriffserklärungen, verständliche Erläuterungen und praktische Beispiele gelegt. Die Skripte zu den Kursen werden zudem regelmäßig aktualisiert und sind jederzeit verfügbar.
Kann ich den Onlinekurs steuerlich absetzen?
Ja, in Deutschland können Sie ab einem Spekulationsgewinn von über 600 € die Kosten für unsere Online-Kurse als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
In Österreich können Sie die Kosten von der Steuer absetzen, sobald Sie Gewinne aus Krypto-Währungen gemacht haben.
In der Schweiz können Sie die Kosten nur als beruflicher Händler absetzen, da Sie als privater Händler keine Steuern auf Krypto-Gewinne zahlen müssen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Kurs habe?
Ob Buchung, Download, Zahlung, Stornierung usw. – als Ihr persönlicher Ansprechpartner beantwortet Aaron Wagner gerne alle Ihre Fragen zum Online-Kurs zur Krypto-Steuer.
Auf Ihre Anfrage per Kontaktformular oder E-Mail antworten wir so schnell wie möglich.
Sie haben Fragen zu unserem Online-Kurs? Schreiben Sie uns gerne jederzeit eine Nachricht.
Aaron Wagner
Bussardweg 14
72076 Tübingen